Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihre kieferorthopädische Behandlung.

Dr. med. dent Vivien Dudic und ihr Team beantworten hier die häufigsten Fragen, die Patienten vor Ihrer Behandlung bei KIEFERORTHO EINSIEDELN stellen.

Was ist Kieferorthopädie?

Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin. Sie befasst sich mit der Diagnose und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die dazu eingesetzten Apparaturen und Geräte werden im Volksmund als „Zahnspangen“ oder „Gartenhag” bezeichnet.

Wieso zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)?

Die Grundausbildung in Kieferorthopädie ist ein Teil des Zahnmedizinstudiums. Gute Kenntnisse des Gesichtswachstums und der Kieferentwicklung sind Voraussetzungen, um den Fehlentwicklungen rechtzeitig zu begegnen. Nach dem Zahnmedizinstudium besteht die Möglichkeit, an einer akkreditierten Schweizer Universitätsklinik für Kieferorthopädie eine 4-jährige Fachausbildung in Kieferorthopädie zu absolvieren und nach einer Prüfung den Titel «Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)» zu erlangen.
Dieser lange, von theoretischer und praktischer Arbeit geprägte Ausbildungsweg ist nötig, damit für die oftmals komplexen Zahnstellungsprobleme eine optimale Lösung gefunden werden kann. Die Schweizerische Gesellschaft für Kieferorthopädie kann nur für den «Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)» den Ausbildungsweg und damit die nötige Qualifikation beeinflussen. Europaweit wird die schweizerische Fachausbildung als ausserordentlich gut gewertet.

Einige vorbeugende kieferorthopädische Behandlungen können vom Familien- oder Schulzahnarzt durchgeführt werden. Komplexere kieferorthopädische Behandlungen hingegen gehören in die Hände des Spezialisten, der durch die erwähnte Zusatzausbildung die nötigen Kenntnisse in der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen erworben hat.

Wann wird mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen?

Das Alter bei Behandlungsbeginn ist individuell unterschiedlich. Häufig allerdings starten wir die Behandlung vor Beginn des pubertären Wachstums, d.h. wenn die Patienten in der Regel zwischen 10 und 12 Jahre alt sind. Für gewisse Behandlungen sollte aber ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Wir empfehlen daher, eine erste Konsultation im Alter von 7 bis 9 Jahren vor zu nehmen.

Können auch Erwachsene kieferorthopädisch behandelt werden?

Bei Erwachsenen ist das Wachstum der Kieferknochen abgeschlossen. Die reine Zahnfehlstellung kann während des ganzen Lebens mit kieferorthopädischen Apparaturen korrigiert werden. Besteht jedoch eine Fehlstellung der Kieferknochen (und damit nicht nur der Zähne), kann je nachdem ein chirurgischer Eingriff notwendig sein, um korrekte skelettale Verhältnisse zu schaffen.

Diskrete, festsitzende Zahnspangen ermöglichen Erwachsenen eine fast unbemerkbare oder sogar unsichtbare kieferorthopädische Behandlung. Weisse Keramikbrackets oder sogar unsichtbare Apparaturen, wie zum Beispiel Brackets auf der Zahninnenseite (Incognito) oder transparente Schienen (Invisalign), können unbemerkbar gehalten werden.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung schmerzhaft?

Die Zahnbewegung erfolgt durch eine Kraftausübung der Zahnspange auf die Zähne. Die Wirkung ist nicht sofort, jedoch nach einigen Stunden als Druckschmerz spürbar. Hinzukommt die Angewöhnung an einen „Fremdkörper“ im Mund. Die Schmerzempfindung ist sehr individuell. In der Regel lässt das unangenehme Gefühl nach zwei bis fünf Tagen nach.
Ihr Team instruiert Sie sorgfältigst über alle Wirkungen.

Wie ist das Empfinden nach dem Einsetzen oder Nachaktivieren einer Spange?

Es ist normal, dass die Zähne durch die Wirkung der festen Spange druckempfindlich werden. Der Druckschmerz kann unterschiedlich stark sein und lässt in der Regel nach zwei bis fünf Tagen nach. Schonen Sie ihre Zähne während dieser Zeit durch weiche und eher kalte Nahrung. Bei Bedarf kann auch ein vom Kinder- oder Zahnarzt verordnetes Schmerzmittel (Algifor oder Dafalgan) eingenommen werden. Wichtig ist es, trotz druckempfindlicher Zähne die Mundhygiene nicht zu vernachlässigen!

Wie verhalte ich mich bei einem lockeren Bracket oder stechendem Drahtende?

Losgelöste Brackets oder stechende Drahtenden sind selten, da wir empfehlen, das Kauen von sehr harter Nahrung während der kieferorthopädischen Behandlung zu vermeiden. Sollte sich dennoch etwas an der festsitzenden Apparatur lösen, rufen Sie uns an, um einen Termin für das Richten der Spange zu vereinbaren. Bis zur Reparatur kann das gelockerte Spangensegment entfernt oder die störende Stelle mit Wachs abgedeckt werden.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert durchschnittlich zwei bis drei Jahre. Der Schwierigkeitsgrad und die Komplexität der Zahn- und Kieferfehlstellung bestimmen in der Regel die Dauer der Behandlung. Deshalb variiert die Behandlungsdauer von einigen Monaten bis mehreren Jahren. Eine gute Mitarbeit des Patienten beeinflusst die Dauer und den Erfolg der Behandlung positiv.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung variieren sehr stark, denn sie hängen vom Gesundheitszustand und dem individuellem Behandlungswunsch des Patienten ab. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Erstkonsultation in unserer Praxis, in deren Rahmen wir eine Beurteilung abgeben und eine erste Kostenabschätzung vornehmen können.

Wir rechnen nach dem revidierten Zahnarzttarif (DENTOTAR®) für Privatpatienten ab und wenden einen Taxpunktwert von 1.13 CHF an.

Bei IV- Fällen, Unfall und Sozialtarif kommt ein Taxpunktwert von 1.00 CHF zur Anwendung.

Der maximal zulässige Taxpunktwert der SSO für Privatpatienten beträgt momentan 1.70 CHF.

Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten?

Das gesamtschweizerisch gültige Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen nur bei genau definierten Krankheitsbildern zur Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung.

Wir empfehlen, im frühen Kindesalter (bis ca. 2. Lebensjahr) eine entsprechende Zusatzversicherung zur Krankenversicherung abzuschliessen. Diese deckt je nach Krankenkasse bis zu 80% der Kosten ab.

Wann übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Behandlungskosten?

Die Invalidenversicherung kommt für die gesamten Behandlungskosten auf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei handelt es sich um von der Norm abweichende Kieferfehlstellungen, sowie um überzählige oder fehlende Zähne. Ihre Spezialistin von KIEFERORTHO EINSIEDELN überprüft dies routinemässig anhand einer seitlichen Röntgenaufnahme des Schädels oder eines Orthopantomogramms und unterstützt Sie beim Anmeldeverfahren.

Gerne steht Ihnen das beratende Team von KIEFERORTHO EINSIEDELN für weitere Auskünfte bereit!